Rauchwarnmelderpflicht 2013
Der Düsseldorfer Landtag hat die Rauchwarnmelderpflicht in ganz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Eine Ausnahme gilt für Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist der Mieter für den Einbau verantwortlich, es sei denn, diese Aufgabe übernimmt der Vermieter. Neben der Pflicht zur Installation ist dafür Sorge zu tragen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind (Kontrolle mind. 1x pro Jahr). Sind die Rauchwarnmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Wartung nachweisen. Ausnahmen bilden Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen: Obliegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der installierten Melder dem unmittelbaren Besitzer, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung.
Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden.
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